Bauvorhaben? Sicherheit an der Baustelle ist oberstes Gebot


Im Schnitt zu 129000 Unfällen auf deutschen Baustellen kommt es jährlich. Dabei sterben rund 140 Arbeiter an den Folgen der Arbeitsunfälle. Die Sicherheit auf einer Baustelle spielt daher eine große Rolle. Dies fängt bei der richtigen Absicherung der Baustelle an, weiter der Abdeckung von Schächten oder der Montage von Schutz- und Auffangnetzen.Gerade bei kleineren Baustellen werden diese Sicherheitsmaßnahmen meist vernachlässigt Was vielen Bauherren hierbei nicht bekannt ist, ist die Haftung. Ein Bauherr ist grundsätzlich für die Verkehrssicherheit auf einer Baustelle verantwortlich, dies gilt auch wenn der Bauherr die Bauarbeiten durch Fachfirmen ausführen lässt. Die Haftung des Bauherren erstreckt sich nicht nur auf die zivilrechtliche, sondern auch auf die strafrechtliche Haftung. So gab es in der Vergangenheit diverse strafrechtliche Verurteilungen von Bauherren. Nachfolgender Fall soll die Problematik der Haftung verdeutlichen:

Im Jahr 2005 wurde ein Bauherr vom Oberlandesgericht Stuttgart (AZ: 2005 – 5 Ss 12/05) wegen der fahrlässigen Tötung von einem Arbeiter verurteilt. Der Bauherr hatte eine Fachfirma mit dem Abbruch einer Lagerhalle beauftragt. Von Seiten der zuständigen Behörde, erhielt der Bauherr mehrere Auflagen bezüglich dem Abbruch. Zwei dieser Auflagen, war die Beauftragung einer Fachfirma sowie die Montage von Auffangnetzen. Die erste Auflage erfüllte der Bauherr mit der Beauftragung der Fachfirma. Der zweiten Auflage der Montage der Auffangnetze, kam die Fachfirma nicht nach. Trotz das dieses bei Beginn vom Abriss der Lagerhalle, dem Bauherr auffiel, untersagte er die Arbeiten nicht. Während den Abrissarbeiten kam es zu einem tödlichen Absturz von einem Arbeiter. Da der Bauherr seinen Verkehrssicherungspflichten nicht nach kam, verurteile das Oberlandesgericht den Bauherren.

Dieser Fall von der Verurteilung von einem Bauherren, ist ein Fall von vielen. Die Möglichkeiten sich vor der zivil- und strafrechtlichen Haftung zu schützen, sind begrenzt. Eine Maßnahme sich als Bauherr vor der zivilrechtlichen Haftung zu schützen, ist der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Bauherren vor eventuellen finanziellen Haftungsansprüchen. Einen wirklichen Schutz vor der strafrechtlichen Haftung eines Bauherren gibt es indes nicht. Einem Bauherr kann man nur empfehlen, nur Fachfirmen mit der Ausführung von Handwerksleistungen zu beauftragen. Ferner sollten eventuell notwendige Sicherheitsmaßnahmen, bereits bei der Ausschreibung entsprechend berücksichtigt werden. Dies führt meist dazu, dass unwillige Firmen bereits bei der Ausschreibung abgeschreckt werden. Ferner sollte der Bauherr täglich oder zumindest regelmäßig, die Baustelle besuchen. Werden Mängel festgestellt, zum Beispiel fehlende Absperrungen, hat der Bauherr die Baufirmen darauf hinzuweisen und eine Mängelbeseitigung zu verlangen. Werden die Baumaßnahmen ohne Firmen durchgeführt, ist der Bauherr alleine für die Verkehrssicherung verantwortlich. So muss dieser dann entsprechende Sicherheitsmaßnahmen selbst organisieren. Informationen zu den einzelnen Schutzmaßnahmen, zum Beispiel zu Absperrgittern, findet man auch im Internet unter www.absperrgitter.org.

Fehlt einem als Bauherr die notwendige Sachkunde und Möglichkeiten der Sicherheitsmaßnahmen, kann der Bauherr entsprechende Fachkräfte wie Sicherheitsbeauftragte oder einen Architekten damit beauftragen. Selbst aber die Beauftragung von Fachkräften, entbindet den Bauherren nicht grundsätzlich von seinen Pflichten und der Haftung.